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Wie kann man gegen Bescheide des Jugendamts (z.B. Pflegegeld) vorgehen?

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Frage vom Besucher

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14.01.2025

Ist dafür auch das Sozialgericht zuständig?

Website-Administration 17.01.2025
Antwortdatum: 17.01.2025

Maßnahmen des Jugendamts nach SGB VIII fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sofern es nicht um reine Leistungen nach dem SGB II/XII geht. Beim Pflegegeld für Pflegekinder ist es meist Kinder- und Jugendhilfe, also ggf. Verwaltungsgericht. Bei Leistungen aus dem SGB II (Hartz IV für Kinder) wäre es das Sozialgericht. Man muss genau differenzieren, welcher Rechtsbereich betroffen ist.

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