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Wie kann man gegen Mängel bei einer neu erworbenen Eigentumswohnung vorgehen?

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Frage vom Besucher

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15.01.2025

Nach Einzug habe ich Baumängel festgestellt. Wer ist verantwortlich: der Verkäufer, die Baufirma oder die WEG?

Website-Administration 18.01.2025
Antwortdatum: 18.01.2025

Bei einer neu errichteten Wohnung haftet in der Regel der Bauträger bzw. der Bauunternehmer für Baumängel nach dem Werkvertragsrecht. Hat man die Wohnung von einem privaten Vorbesitzer gebraucht gekauft, kommt es auf die vertraglichen Gewährleistungsausschlüsse an. Gemeinschaftseigentum ist Sache der WEG, während Sondereigentum dem Wohnungseigentümer obliegt. Genau prüfen, welche Teile des Mangels welcher Zuständigkeit zugeordnet sind.

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