Antwortdatum: 06.12.2024
Häufig stützen sich Herkunftsländer auf moralische und politische Forderungen. Völkerrechtlich existiert kein einheitliches Rückgabegesetz, außer bei eindeutig illegalem Erwerb, Plünderung oder Raub. Museen haben teils Restitutionsvereinbarungen, arbeiten an Provenienzforschung. Rückgabe erfolgt oft auf der Basis diplomatischer Verhandlungen oder bilateraler Abkommen, da ein gerichtlich einklagbares Recht selten vorliegt.