Antwortdatum: 19.11.2024
Ein Mietvertrag kann formfrei (mündlich) geschlossen werden. Allerdings ist aus Beweisgründen ein schriftlicher Vertrag ratsam. Wer die Wohnung mit Zustimmung des Vermieters nutzt und Miete zahlt, hat ein wirksames Mietverhältnis. Doch ohne Schriftform können Unklarheiten zu Kündigungsfristen und Pflichten entstehen. Ein schriftlicher Vertrag ist daher üblich.