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Wie lässt sich ein Energiespar-Contracting vertraglich gestalten?

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Frage vom Besucher

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24.10.2024

Ich denke an ein Contracting-Modell, bei dem ein Dienstleister meine Heizung modernisiert und über Einsparungen finanziert. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, und was muss unbedingt in einem Contracting-Vertrag stehen, damit die Rechte beider Seiten geschützt sind?

Website-Administration 25.10.2024
Antwortdatum: 25.10.2024

Beim Energiespar- oder Wärme-Contracting verpflichtet sich ein Contractor, eine Energieanlage zu errichten bzw. zu modernisieren und sie effizient zu betreiben, während der Kunde die Einsparungen oder Grundentgelte zahlt. Rechtlich handelt es sich um einen Mischvertrag mit werk- und dienstvertraglichen Elementen. Wesentliche Punkte sind: Laufzeit, Garantien für Einsparungen, Abrechnungsmodus, Instandhaltungsverpflichtungen und Regelungen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fördert solche Modelle, indem es Unternehmen zu Energieaudits und Effizienzmaßnahmen anregt. Wichtig: Klare Regelungen zu Eigentumsverhältnissen der Anlagentechnik, Haftungsfragen und eventuellen Mieterrechten (bei Mehrfamilienhäusern) dürfen nicht fehlen.

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