Antwortdatum: 25.10.2024
Beim Energiespar- oder Wärme-Contracting verpflichtet sich ein Contractor, eine Energieanlage zu errichten bzw. zu modernisieren und sie effizient zu betreiben, während der Kunde die Einsparungen oder Grundentgelte zahlt. Rechtlich handelt es sich um einen Mischvertrag mit werk- und dienstvertraglichen Elementen. Wesentliche Punkte sind: Laufzeit, Garantien für Einsparungen, Abrechnungsmodus, Instandhaltungsverpflichtungen und Regelungen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fördert solche Modelle, indem es Unternehmen zu Energieaudits und Effizienzmaßnahmen anregt. Wichtig: Klare Regelungen zu Eigentumsverhältnissen der Anlagentechnik, Haftungsfragen und eventuellen Mieterrechten (bei Mehrfamilienhäusern) dürfen nicht fehlen.