Antwortdatum: 07.11.2024
Das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) ist ein spezielles Eigenverwaltungsverfahren. Der Schuldner beantragt es bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, jedoch nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Er bekommt die Gelegenheit, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, während die Zwangsvollstreckung der Gläubiger ausgesetzt ist. Ein Sachwalter überwacht den Prozess, das Management bleibt im Amt.