Antwortdatum: 09.12.2024
Ordnungsmaßnahmen an Hochschulen sind in den Hochschulgesetzen oder Satzungen geregelt. Typische Verstöße sind Täuschungsversuche, Verstöße gegen die Hausordnung oder erhebliche Störungen des Lehrbetriebs. Mögliche Sanktionen reichen von Verwarnungen bis zur Exmatrikulation. In der Regel erfolgt ein Anhörungsverfahren, bei dem Sie Stellung nehmen können. Entscheidend ist, ob Ihr Verhalten nachweislich einen schweren Verstoß darstellt. Bei Täuschungen in Prüfungen kann die Note aberkannt und ein Wiederholungsversuch angeordnet werden. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen oder klagen. Achten Sie auf die Fristen in der Rechtsbehelfsbelehrung.