Antwortdatum: 07.01.2025
Der Kaufvertrag entsteht rechtlich erst, wenn der Kunde an der SB-Kasse die Artikel scannt und den Bezahlvorgang bestätigt und Sie (als Händler) das Angebot akzeptieren, zum Beispiel durch das Freigeben der Kasse. Die Preisauszeichnung gilt als unverbindliche Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Sobald der Kunde 'bezahlt', liegt ein rechtskräftiger Vertrag vor. Bei offensichtlichen Irrtümern (z. B. falsche Preise im System) können Sie den Kauf anfechten und berichtigen, aber das muss zeitnah und eindeutig geschehen. In der Praxis wird die Annahme meist durch die Freigabe des Kassenendbetrags symbolisiert. Halten Sie Ihre Kassensysteme daher auf korrekte Preisangaben programmiert.