Antwortdatum: 22.12.2024
Rundfunkräte und Verwaltungsräte der jeweiligen Anstalten bilden die interne Kontrolle, repräsentieren verschiedene gesellschaftliche Gruppen. Dazu kommt die Rechtsaufsicht der Staatskanzleien, die prüfen, ob Gesetze eingehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die Aufsicht staatsfern organisiert sein muss, also kein direkter staatlicher Eingriff.