Antwortdatum: 02.12.2024
Der Empfänger sollte die Stückzahl oder das Gewicht sofort vergleichen. Stellt er später Abweichungen fest, muss er unverzüglich eine Schadensanzeige erstatten. Sonst verliert er Ansprüche. Der Frachtführer könnte argumentieren, dass der Verlust nachträglich passierte. Bestmöglich führt man eine gemeinsame Bestandsaufnahme bei Übergabe durch oder vermerkt Vorbehalte auf dem Ablieferbeleg. Andernfalls ist der Beweis schwieriger.