Nach Verwertung des Vermögens und Verteilung an die Gläubiger erstellt der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung. Die Gläubigerversammlung genehmigt diese. Dann bestimmt das Gericht den Schlusstermin, in dem die Verteilung festgestellt wird. Sind keine Einwände, hebt das Gericht das Verfahren auf.
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