Antwortdatum: 13.11.2024
Meist wird vor Prozessbeginn versucht, im Schlichtungsverfahren oder über Haftpflichtversicherung eine Einigung zu finden. Kommt keine Einigung zustande, klagt der Patient vor dem Zivilgericht. Dort werden Gutachter beauftragt. Wenn das Gericht den Behandlungsfehler und Kausalität bejaht, wird Schadenersatz oder Schmerzensgeld zugesprochen. Die Prozesskosten können hoch sein, weshalb viele nach gütlichen Lösungen suchen.