Antwortdatum: 15.11.2024
Das DFB-Sportgericht ist Teil der verbandlichen Gerichtsbarkeit. Verfahren basieren auf der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Es gibt Anklage (durch Kontrollausschuss) und mündliche Verhandlungen. Beweise können vorgelegt werden, Zeugen gehört. Anders als beim staatlichen Prozess stehen sportbezogene Tatbestände im Fokus, z.B. Unsportlichkeit, Fehlverhalten von Fans. Die Spruchkammer spricht Urteile über Sperren, Geldstrafen oder Punktabzüge.