Antwortdatum: 13.11.2024
Ja, er sollte umgehend die zuständige Marktüberwachungsbehörde informieren und Kunden kontaktieren. Eine freiwillige Maßnahme kann Image schützen, da sie Verantwortungsbewusstsein zeigt. Jedoch kann die Behörde den Rückruf anordnen, wenn der Hersteller nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend reagiert. Die Kosten trägt in jedem Fall der Hersteller.