Antwortdatum: 12.11.2024
Am Ende der Prüfung gibt es die Schlussbesprechung, wo der Betriebsprüfer die wesentlichen Ergebnisse zusammenfasst und eventuelle Änderungen erläutert. Der Steuerpflichtige kann Einwände vorbringen, Unterlagen nachreichen oder abweichende Sichtweisen darstellen. Kommt man zu keiner Einigung, setzt das Finanzamt später geänderte Steuerbescheide fest, gegen die der Steuerpflichtige Einspruch einlegen kann. Oft werden in der Schlussbesprechung Kompromisse gefunden.