Antwortdatum: 19.11.2024
Wer nicht mehr immatrikuliert ist, verliert den Zweck des Studienaufenthalts. Man sollte dann entweder binnen kurzer Zeit ausreisen oder das Visum ändern (z.B. Jobseeker, wenn man absolviert hat, oder Arbeitsvisum, falls Angebot). Beim Abbruch ohne Abschluss gibt es kein automatisches Recht, noch Monate zu bleiben. Man muss ein neues Aufenthaltsmotiv offiziell beantragen.