Antwortdatum: 14.12.2024
Die Bundesnetzagentur hat Vorgaben zur Warteschleifenregelung umgesetzt (im Telekommunikationsgesetz). Grundsätzlich sind sogenannte 'Warteschleifen' bei Premium- oder Sonderrufnummern nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die ersten Sekunden müssen in der Regel kostenfrei sein, sodass ein Kunde nicht unbemerkt in einer kostspieligen Schleife landet. Für Service-Hotlines, die bei Vertragsfragen notwendig sind, gelten meist kostenfreie Warteschleifen oder gedeckelte Tarife. Werden unzumutbare Wartezeiten verursacht, können Verbraucher sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Eine starre Maximaldauer ist nicht vorgeschrieben, aber die Kosten müssen klar deklariert sein und dürfen nicht unangemessen sein.