Antwortdatum: 29.11.2024
Ein Testament ist grundsätzlich unbefristet gültig, bis es widerrufen oder durch ein neueres Testament ersetzt wird. Man kann jederzeit ein neues Testament errichten oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament widerrufen, wenn es noch keine bindende Verfügung ist. Es ist sinnvoll, das Testament regelmäßig zu überprüfen, ob es den aktuellen Vorstellungen entspricht. Eine Vernichtung oder 'Durchstreichen' kann ebenfalls als Widerruf gelten.