Antwortdatum: 05.12.2024
Im Straßengüterverkehr haftet oft der Halter des Fahrzeugs oder der Unternehmer, wenn Maut nicht entrichtet wurde. Die Höhe und Dauer der Mautnachforderung richtet sich nach dem Mautgesetz (BFStrMG). Ein 'Mautverstoß' kann zu Bußgeldern führen, und die Verjährung liegt meist bei Verjährungsfristen des Ordnungswidrigkeitenrechts. Der Frachtführer muss sicherstellen, dass seine Fahrer Mautsysteme korrekt nutzen.