Antwortdatum: 28.12.2024
Die Schufa speichert die Erteilung der Restschuldbefreiung drei Jahre ab Eintragung. Danach wird sie gelöscht. Manche Auskunfteien entfernen den Eintrag früher, andere später. Allgemein werden solche Negativmerkmale in Deutschland maximal drei Jahre nach Erledigung vermerkt, plus eventuelle Löschfristen zum Jahresende.