Antwortdatum: 05.12.2024
Das Testament wird mit Tod des Erblassers wirksam, die Erbfolge tritt sofort ein. Faktisch klären sich die Rechtsfolgen aber erst durch die amtliche Eröffnung und ggf. Erbschein. Davor kann es Unklarheiten geben, wer verfügt. Rechtlich ist das Erbe ab dem Tod angefallen. Praktisch erhält man Zugang zu Konten oder Immobilien aber oft erst, nachdem Nachlassgericht oder Banken ausreichende Nachweise haben.