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Wie lange dauert meine Probezeit maximal und was gilt darin?

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Frage vom Besucher

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21.12.2024

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht, dass ich sechs Monate Probezeit habe. Ein Bekannter hat aber erzählt, bei ihm seien es sogar neun Monate gewesen. Ich dachte immer, das Maximum seien sechs Monate. Welche Regeln gelten, und was bedeutet die Probezeit konkret für die Kündigung?

Website-Administration 24.12.2024
Antwortdatum: 24.12.2024

Die Probezeit kann nach § 622 BGB maximal sechs Monate dauern. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist rechtlich nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um spezifische Ausnahmen wie in der Ausbildung. Wenn Ihr Bekannter neun Monate hatte, könnte es sich nicht um eine Probezeit, sondern um eine andere Vertragsklausel handeln. In der Probezeit besteht kein automatischer Kündigungsschutz durch das KSchG, sofern die Unternehmensgröße und Beschäftigungsdauer nicht ausreichen.

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