Antwortdatum: 29.12.2024
Man kann ein Vermächtnis oder eine Auflage anordnen, dass bestimmte Sachen in Familienbesitz bleiben. Allerdings ist die Durchsetzbarkeit begrenzt. Erben haben Eigentumsrechte. Man kann aber eine Testamentsvollstreckung einrichten, die den Verkauf zeitweise untersagt. Langfristige Bindungen an bewegliche Gegenstände sind in der Praxis schwer kontrollierbar, es sei denn, es sind Kunstwerke mit Treuhandkonstruktion.