Antwortdatum: 08.11.2024
Nach Veröffentlichung der neu angemeldeten Marke im Markenregister können Inhaber älterer Rechte innerhalb von drei Monaten Widerspruch beim DPMA einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und mit einer Gebühr verbunden sein. Sie müssen darlegen, dass es eine Verwechslungsgefahr gibt. Das DPMA prüft, ob die Marken identisch oder ähnlich sind und ob ähnliche Waren/Dienstleistungen betroffen sind. Ist Verwechslungsgefahr zu bejahen, wird die jüngere Marke gelöscht. Kommt es zum Streit, kann ein gerichtliches Verfahren vor dem Bundespatentgericht folgen.