Antwortdatum: 18.11.2024
Insolvenzgeld deckt rückständige Löhne bis zu drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt und das Arbeitsverhältnis noch bestand. Man stellt den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Nach Bewilligung erhält man das Insolvenzgeld in Höhe des Nettolohns. Die BA holt sich das Geld aus der Insolvenzmasse zurück.