Antwortdatum: 02.01.2025
Ein Händler muss Vorsicht walten lassen, wenn er jemanden des Diebstahls verdächtigt. Falsche Beschuldigungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen oder gar den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Bei unberechtigten Vorwürfen könnte der Betroffene Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern, wenn ihm ein messbarer Schaden entstanden ist (z. B. öffentliches Anprangern). Wichtig ist, dass Mitarbeiter sachlich und diskret vorgehen, etwa die Polizei einschalten, wenn konkreter Verdacht besteht. Eine bloße Vermutung ohne Indizien kann riskant sein. Zur Deeskalation sollten Sie sich entschuldigen, wenn der Vorwurf unberechtigt war, und etwaige Missverständnisse klären.