Antwortdatum: 31.10.2024
Investitionsarbitrage bezeichnet, dass ein Investor seine Kapitaleinlage über eine juristische Person in einem Land tätigt, das ein günstiges BIT mit dem Zielstaat hat (Treaty Shopping). So kann er Schiedsklauseln nutzen, die es sonst nicht gäbe. Das ist legal, sofern keine Betrugsabsicht vorliegt und man die Gesellschaft nicht nur nachträglich gründet, wenn der Streit schon absehbar ist.