Antwortdatum: 15.12.2024
Das Gericht schaut, ob eine Überschuldungsbilanz vorliegt, also ob das Vermögen die Schulden unter Liquidationswerten deckt. Dazu muss geprüft werden, ob eine positive Fortführungsprognose besteht. Gibt es realistische Aussichten auf Fortbestand, kann man Bilanz auf Fortführungswerten rechnen. Besteht keine realistische Sanierung, ist Überschuldung gegeben und der Insolvenzantrag fällig.