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Wie prüft man ‚Erforderlichkeit‘ von Pressefotos in Polizeimeldungen?

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Frage vom Besucher

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04.01.2025

Wenn die Polizei Bilder eines Tatverdächtigen veröffentlicht, muss das sein?

Website-Administration 08.01.2025
Antwortdatum: 08.01.2025

StPO (§ 131b) erlaubt Fahndungsfotos nur, wenn es für die Ergreifung des Täters unverzichtbar ist. Eine Veröffentlichung durch die Polizei bedarf einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (Erfolgsaussichten, Eingriff in Persönlichkeitsrechte). Eine breite Medienveröffentlichung ist oft nur bei schweren Straftaten gerechtfertigt. Nach Abschluss der Fahndung müssen die Bilder gelöscht oder zurückgezogen werden.

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