Antwortdatum: 11.01.2025
Falschgeld darf nicht in den Umlauf gebracht werden und muss umgehend bei der Polizei oder Bundesbank gemeldet werden. Wenn Sie oder Ihr Kassierer es unwissentlich annehmen, sind Sie leider geschädigt und bekommen keinen Wert ersetzt. Ob Sie den Kunden rechtlich belangen können, hängt davon ab, ob er vorsätzlich oder unwissentlich handelte. Ist kein Betrug nachweisbar, haben Sie wenig Erfolgsaussichten. Schulen Sie Ihr Personal in der Falschgelderkennung (UV-Lampe, Sicherheitsmerkmale), um künftige Schäden zu vermeiden. Bewahren Sie verdächtige Scheine auf, ohne sie weiterzugeben, und informieren Sie unverzüglich die Behörden.