Antwortdatum: 03.11.2024
Das kann ein Vertragsbruch sein, wenn die vereinbarte Menge nicht mitgenommen wird. Der Absender kann Schadensersatz fordern, wenn dadurch z.B. Lieferfristen verletzt werden. Allerdings könnte der Frachtführer einwenden, dass die Abholstelle nicht die volle Menge bereitgestellt hat. Man klärt, wer die Pflicht verletzt hat. In der Regel muss der Frachtführer das bereitliegende Gut verladen. Tut er es nicht, haftet er bei resultierendem Schaden.