Wie regeln Universitäten Prüfungswiederholungen? - Anwalte-de.com

Wie regeln Universitäten Prüfungswiederholungen?

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Frage vom Besucher

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10.12.2024

Ich habe eine Klausur nicht bestanden und frage mich, wie oft ich sie wiederholen darf. Manche Kommilitonen sagen, dass es nur zwei Versuche gibt, andere meinen, es gäbe unendlich viele Möglichkeiten. Was bestimmt die Anzahl der Versuche, und darf die Uni mich exmatrikulieren, wenn ich alle Versuche verbrauche?

Website-Administration 15.12.2024
Antwortdatum: 15.12.2024

Die Anzahl der Prüfungswiederholungen ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Häufig sind zwei Wiederholungen zulässig, in manchen Studiengängen gibt es einen „Freiversuch“ oder gänzlich abweichende Regeln. Die Prüfungsordnung definiert zudem die Konsequenzen bei endgültigem Nichtbestehen, z. B. die Exmatrikulation. Wenn alle zulässigen Versuche ausgeschöpft sind, wird man normalerweise aus dem Studiengang ausgeschlossen. Ein Widerspruch lohnt sich nur, wenn Verfahrensfehler oder außergewöhnliche Umstände (z. B. Krankheit) vorlagen. Prüfen Sie daher unbedingt die Satzung Ihrer Universität und sprechen Sie bei Bedarf mit der Studienberatung oder dem Prüfungsamt.

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