Antwortdatum: 18.01.2025
Wenn ein Liefervertrag oder Rahmenvertrag vorliegt, darf man nicht einseitig ohne triftigen Grund kündigen. Sonst droht Schadensersatz. Nur bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Insolvenz, höhere Gewalt, Vertragsbruch der Gegenseite) kann man vorzeitig beenden. Ansonsten gilt, was im Vertrag zur Kündigung vereinbart ist.