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Wie regelt das Recht den Abbruch einer Serienproduktion, falls wirtschaftliche Gründe bestehen?

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Frage vom Besucher

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13.01.2025

Kann man als Lieferant einfach aussteigen, auch wenn ein mehrjähriger Vertrag existiert?

Website-Administration 18.01.2025
Antwortdatum: 18.01.2025

Wenn ein Liefervertrag oder Rahmenvertrag vorliegt, darf man nicht einseitig ohne triftigen Grund kündigen. Sonst droht Schadensersatz. Nur bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Insolvenz, höhere Gewalt, Vertragsbruch der Gegenseite) kann man vorzeitig beenden. Ansonsten gilt, was im Vertrag zur Kündigung vereinbart ist.

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