Antwortdatum: 23.11.2024
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar. Unter bestimmten Bedingungen (Beratungspflicht, Fristenregelung) bleibt er straffrei. Medizinisch-kriminologische Indikationen sind extra geregelt. Ärzte müssen gesetzliche Vorschriften einhalten, sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen. Auch die Zulässigkeit der Kostenübernahme durch Krankenkassen hängt von diesen Vorgaben ab.