Das SGB V sieht spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) vor, um Schwerstkranke zuhause zu begleiten. Ärzte sind verpflichtet, leidlindernde Maßnahmen einzuleiten und zu begleiten. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Begleitung durch Pflegedienste sind rechtlich abgesichert. Ethisches Prinzip ist, Schmerz und Leiden zu minimieren, ohne aktive Sterbehilfe.
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