Antwortdatum: 05.12.2024
Bei CMR (§ 30) und HGB (§ 438) muss der Empfänger verdeckte Schäden binnen bestimmter Fristen (z.B. 7 Tage) schriftlich anzeigen. Versäumt er das, gilt die Ware als ordnungsgemäß abgeliefert, und Beweiserleichterungen des Frachtführers greifen. Der Empfänger könnte dann nur schwer nachweisen, dass der Schaden bereits während der Beförderung entstand. Daher unverzügliche Prüfung empfehlenswert.