Wir bauen zu dritt ein Mehrfamilienhaus, wer haftet für Baumängel und Unfälle?
Website-Administration
19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024
In einer Bauherrengemeinschaft haften alle Bauherren gemeinschaftlich nach außen, etwa bei Verkehrssicherungspflicht oder Verträgen mit Bauunternehmern. Intern können sie abweichende Vereinbarungen treffen, aber Gläubiger (z.B. Handwerksbetrieb) kann jeden gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen. Mängelansprüche stehen ebenfalls allen gemeinschaftlich zu.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».