Antwortdatum: 19.12.2024
In einer Bauherrengemeinschaft haften alle Bauherren gemeinschaftlich nach außen, etwa bei Verkehrssicherungspflicht oder Verträgen mit Bauunternehmern. Intern können sie abweichende Vereinbarungen treffen, aber Gläubiger (z.B. Handwerksbetrieb) kann jeden gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen. Mängelansprüche stehen ebenfalls allen gemeinschaftlich zu.