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Wie regelt sich die Haftung bei gemeinsamer Bauherren­gemeinschaft?

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Frage vom Besucher

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18.12.2024

Wir bauen zu dritt ein Mehrfamilienhaus, wer haftet für Baumängel und Unfälle?

Website-Administration 19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024

In einer Bauherrengemeinschaft haften alle Bauherren gemeinschaftlich nach außen, etwa bei Verkehrssicherungspflicht oder Verträgen mit Bauunternehmern. Intern können sie abweichende Vereinbarungen treffen, aber Gläubiger (z.B. Handwerksbetrieb) kann jeden gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen. Mängelansprüche stehen ebenfalls allen gemeinschaftlich zu.

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