Antwortdatum: 25.12.2024
Gebäude, die urheberrechtlichen Schutz genießen (Urheber-Architektur), dürfen meist im öffentlichen Raum von der 'Panoramafreiheit' abgelichtet werden, sofern sie von öffentlich zugänglichem Ort aus fotografiert werden. Kommerzielle Nutzung ist in Deutschland größtenteils erlaubt, es sei denn, man betritt Privatgrund oder stört Marken-/Hausrecht. Bei reinen Werken im öffentlichen Raum greift Panoramafreiheit.