Antwortdatum: 26.12.2024
Spieleübertragungsrechte sind urheberrechtlich geschützte Leistungsschutzrechte. Ligen und Verbände verkaufen TV- und Streamingrechte exklusiv an Medienanstalten. Wer ohne Lizenz ein Spiel live überträgt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Sogenannte 'Piratenstreams' sind illegal. Auch Videohighlights sind geschützt, sofern sie eine wesentliche Schöpfung des Senders darstellen. Verbände und Rechteinhaber können zivilrechtlich dagegen vorgehen.