Antwortdatum: 23.11.2024
Es gibt zwei Ebenen: (1) Firmentäuschung und Verwechslungsgefahr sind nach HGB und UWG unzulässig. Ist die Firma im Handelsregister eingetragen, genießen Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich Schutz. (2) Markenrecht: Wer seine Bezeichnung als Marke einträgt, erhält einen erweiterten Schutz in der betreffenden Klasse. Das verhindert, dass andere unter identischem oder verwechslungsfähigem Namen Produkte anbieten. So sichert man sich überregionale Rechte. Empfohlen bei expandierendem Geschäft.