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Wie schützt man Konzepte und Geschäftsmodelle im Wettbewerbsrecht?

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Frage vom Besucher

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19.11.2024

Oder braucht man Patente?

Website-Administration 23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024

Das Wettbewerbsrecht schützt Konzepte nicht per se. Ideen selbst sind nicht schützbar. Erst konkrete Ausgestaltungen oder Geschäftsgeheimnisse sind geschützt. Für technische Erfindungen braucht man Patent- oder Gebrauchsmusterschutz, für Designs ggf. Geschmacksmuster. Das UWG greift bei systematischer Ausbeutung fremder Leistungen oder Know-hows (z.B. durch Nachahmung, Geheimnisverrat). Aber reine Konzepte ohne besondere Schöpfungshöhe sind nicht exklusiv geschützt.

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