Antwortdatum: 23.11.2024
Das Wettbewerbsrecht schützt Konzepte nicht per se. Ideen selbst sind nicht schützbar. Erst konkrete Ausgestaltungen oder Geschäftsgeheimnisse sind geschützt. Für technische Erfindungen braucht man Patent- oder Gebrauchsmusterschutz, für Designs ggf. Geschmacksmuster. Das UWG greift bei systematischer Ausbeutung fremder Leistungen oder Know-hows (z.B. durch Nachahmung, Geheimnisverrat). Aber reine Konzepte ohne besondere Schöpfungshöhe sind nicht exklusiv geschützt.