Antwortdatum: 15.12.2024
Mangelhaftes Saatgut stellt einen Sachmangel dar, für den der Händler oder Hersteller haftet. Zunächst sollten Sie den Mangel dokumentieren und den Verkäufer schriftlich zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung) oder Schadensersatz auffordern. Die Regelungen zum Kaufrecht im BGB greifen hier. Gelingt keine Einigung, kann ein Sachverständigengutachten die Mängel belegen. Bei größeren Schäden lohnt es sich, anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Achten Sie auf die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und eventuelle AGB des Händlers.