Antwortdatum: 09.01.2025
Versuchen Sie zuerst eine gütliche Einigung und bieten Sie ggf. eine Entschädigung an. Lässt sich keine Einigung finden, kann ein Notleitungsrecht bestehen, wenn keine andere Wasserversorgung möglich ist. Dies richtet sich nach den Regelungen im BGB und teils nach Landeswassergesetzen. Ein Gericht kann unter Umständen eine Dienstbarkeit erzwingen, wenn ein überwiegendes Interesse vorliegt. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit ins Grundbuch sorgt für Rechtssicherheit. Ein Anwalt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und begleitet das Verfahren.