Antwortdatum: 16.01.2025
Um Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass eine Pflichtverletzung der Bank oder des Beraters vorliegt. Das kann beispielsweise eine unzureichende Aufklärung über Risiken oder ein Fehlverhältnis zwischen Ihrem Risikoprofil und dem empfohlenen Produkt sein. Dokumentieren Sie alle Beratungsgespräche, Prospekte und Produktinformationen. Anschließend können Sie bei der Bank reklamieren oder den Ombudsmann der Bank anrufen. Sollte das nicht zum Erfolg führen, können Sie vor Gericht klagen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.