Wie setze ich Schadensersatz bei falscher Beratung durch? - Anwalte-de.com

Wie setze ich Schadensersatz bei falscher Beratung durch?

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Frage vom Besucher

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18.12.2024

Ein Unternehmensberater hat mir Empfehlungen gegeben, die sich als falsch herausgestellt haben und zu Verlusten führten. Welche Voraussetzungen muss ich vor Gericht nachweisen, damit ich Schadensersatzansprüche aufgrund mangelhafter Dienstleistung erfolgreich geltend machen kann?

Website-Administration 22.12.2024
Antwortdatum: 22.12.2024

Bei falscher Beratung greift die Haftung aus dem Dienstvertrag, sofern der Berater seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verletzt hat (§ 280 BGB). Sie müssen beweisen, dass die Beratungsleistung objektiv fehlerhaft war (z. B. Verstoß gegen fachliche Standards) und der Schaden kausal auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Zudem darf kein Mitverschulden Ihrerseits überwiegen. Ist der Berater versichert (Berufshaftpflicht), springt dessen Versicherung für berechtigte Ansprüche ein. Für die Beweisführung sollten Sie Schriftwechsel, Empfehlungen und Entscheidungsgründe dokumentieren. Oft braucht es ein Sachverständigengutachten, das den Beratungsfehler eindeutig feststellt.

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