Antwortdatum: 17.01.2025
Man kann eine Vor- und Nacherbschaft anordnen, sodass der neue Ehegatte nur Vorerbe wird und die Kinder Nacherben. Oder man definiert Quoten. Wichtig ist, die Pflichtteilsrechte aller zu bedenken. Ein 'Berliner Testament' allein kann Kinder benachteiligen. Manchmal ist ein Erbvertrag mit der Ex-Ehefrau über Kindesabsicherung oder eine abgesonderte Zuweisung sinnvoll. Fachberatung ist ratsam, um alle Interessen zu wahren.