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Wie sieht der Gerichtsstand bei Streitigkeiten im CMR-Fall aus?

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Frage vom Besucher

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22.10.2024

Kann man in jedem Land klagen, wo der Schaden eintrat?

Website-Administration 26.10.2024
Antwortdatum: 26.10.2024

Nach Art. 31 CMR hat der Kläger die Wahl zwischen den Gerichten des Vertragsstaats, in dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz hat, oder dem Staat, in dem die Übernahme stattfand, oder dem Bestimmungsort. Das CMR will so dem Geschädigten mehrere Klagemöglichkeiten bieten. Eine frei vereinbarte Gerichtsstandklausel ist nur beschränkt zulässig. Man kann also nicht willkürlich überall klagen, sondern an den in Art. 31 genannten Orten.

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