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Wie sieht der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung bei Berufskrankheiten aus?

keine Antworten

Frage vom Besucher

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27.11.2024

Gibt es da ebenfalls Heilbehandlung und Rentenansprüche?

Website-Administration 01.12.2024
Antwortdatum: 01.12.2024

Ja, bei anerkannter Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung Kosten für Heil- und Reha-Maßnahmen und kann bei Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente zahlen. Die Anerkennung erfolgt durch eine Berufsgenossenschaft nach Katalog der Berufskrankheitenverordnung. Wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bewiesen ist, wird die Erkrankung als BK anerkannt.

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