Antwortdatum: 28.11.2024
Das Alterseinkünftegesetz 2005 führte eine schrittweise Umstellung ein: Neurentner müssen einen steigenden Anteil ihrer Rente versteuern. Wer 2023 in Rente geht, muss 83% der Bruttorente besteuern, beim Jahrgang 2040 wird es 100% sein. Hingegen dürfen Beschäftigte während ihrer Einzahlungsjahre höhere Sonderausgaben absetzen. Das soll zu einer nachgelagerten Besteuerung führen, ähnlich dem System der Beamtenpensionen.