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Wie sieht die gesetzliche Entschädigung bei Stromausfällen aus?

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Frage vom Besucher

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14.12.2024

In letzter Zeit hatten wir längere Stromunterbrechungen. Kann ich vom Netzbetreiber eine Entschädigung verlangen, wenn Geräte beschädigt wurden oder meine Kühltruhe abtaute? Nach welchem Maßstab wird das geregelt, und greift das EnWG oder allgemeines Schadensrecht?

Website-Administration 16.12.2024
Antwortdatum: 16.12.2024

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass Netzbetreiber für Unterbrechungen haften, sofern sie nicht auf höhere Gewalt oder unvermeidbare Ereignisse zurückzuführen sind. Zusätzlich greift das allgemeine Zivilrecht (z. B. §§ 280 ff. BGB). Dennoch ist die Haftung begrenzt, etwa wenn der Netzbetreiber nachweist, dass er alle Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Einfache Stromausfälle, die kurz andauern, begründen meist keinen Anspruch, sofern kein Verschulden des Betreibers vorliegt. Bei längeren oder mehrfachen Störungen kann man Schadenersatz geltend machen, wenn ein konkreter Schaden nachweislich auf die Unterbrechung zurückgeht. Die Bundesnetzagentur bietet teils Schlichtungsverfahren, wenn Uneinigkeiten über Verschulden und Schadenhöhe bestehen.

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